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Sommerzeit

Liebe Patienten & Kunden,

in der Sommerzeit mahlen auch bei uns die Mühlen etwas langsamer.

Wundern Sie sich also nicht, wenn die Rezeption weniger als gewöhnlich besetzt ist.

Wie immer können Sie 24/7 eine Nachricht auf dem AB hinterlassen oder eine Email schreiben. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.

Wir wünschen eine gute Sommerzeit!

🏖️

Vortrag zum weiblichen Beckenboden

Seit einiger Zeit bieten wir in der ReHarmonie Fachvorträge rund um den Themenkomplex ganzheitliches Wohlbefinden an. Die Dozenten kommen aus vielfältigen Richtungen und bereiten zu ihren Fachgebieten einen möglichst einsteigerfreundlichen Vortrag vor. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um eine möglichst unmittelbare Lernatmosphäre zu ermöglichen. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich also gerne bei uns zu den jeweiligen Vortragen an. Wir freuen uns auf Sie!


Interaktiver Vortrag zum Thema weiblicher Beckenboden – Aufbau, Dysfunktionen und erste Wahrnehmung

von Beckenbodentherapeutin Laura Malinka

Dieser dreistündige interaktive Vortrag für Frauen in jedem Alter verbindet theoretisches Wissen mit praktischer Umsetzung.

Hierbei erfahren Sie, wie unser Beckenboden aufgebaut ist, wann die Beckenbodenmuskulatur in ihrer Funktion in unserem alltäglichen Leben essenzielle Arbeit leistet und wann nicht und wie Sie sie korrekt ansteuern können. Zudem wird Ihnen erklärt, was Sie tun können, wenn Beckenbodenprobleme vorliegen.

Gerne können bei diesem interaktiven Vortrag auch persönliche Fragen geklärt werden, natürlich auch anonym.

Termin: 04. September 2025, 17:30 Uhr

Dauer: ca. 3 Stunden (inkl. Pause)

Unkostenbeitrag: 20€ (bei verbindlicher Anmeldung zu entrichten)

Dozentin: Beckenbodentherapeutin Laura Malinka


Bei unsere Fachvorträgen bitten wir um vorherige Anmeldung, die Teilnehmerzahl ist begrenzt:
☎️ 0531 88 92 30 75
📧 kontakt@reharmonie-braunschweig.de

Information zur Blankoverordnung

Aktuell können Ärzte Blankoverordnungen für Schulterdiagnosen ausstellen. Sie erlauben eine flexiblere Therapiegestaltung und haben folgende wesentliche Rahmenbedingungen:

  • Behandlungsbeginn: Die Therapie sollte – wie bei anderen Verordnungen auch – innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung beginnen. (Ausnahme: Bei dringendem Behandlungsbedarf ist ein Beginn auch innerhalb von 14 Tagen möglich.)
  • Physiotherapeutische Diagnostik: Zu Beginn der Therapie wird ein Diagnosetermin angesetzt. Dieser kann mit dem ersten Behandlungstermin als Doppeltermin kombiniert werden. In der Diagnostik trifft der Therapeut erste Entscheidungen zur Behandlungsfrequenz und zu den Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Elektrotherapie, Wärme). Diese Entscheidungen obliegen bei der Blankoverordnung nunmehr dem Physiotherapeuten und nicht wie bei anderen Verordnungen dem Arzt.
  • Therapiedauer und Gültigkeit: Die Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen, kann innerhalb dieses Zeitraums jederzeit beendet und bei Bedarf auch später wieder aufgenommen werden. Eine Folgeverordnung ist möglich.
  • Die Anzahl der Behandlungen legt ebenfalls der Therapeut fest.
  • Verlauf: Während der Therapie kann eine Bedarfsdiagnostik sowie eine Abschlussdiagnostik erfolgen.
  • Zuzahlung: Die Zuzahlung ist zu Beginn der Behandlung noch unklar und kann sich im Verlauf der Therapie ändern, je nach Anzahl an Therapieeinheiten. Deshalb bietet es sich an, die Zuzahlung erst zum Ende der Verordnung zu kassieren.

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen an.